Schutzvertrag

Allgemeines:

  • nur in Einzelhaltung.

  • die Mindestmaße des Geheges sind: Mittelhamster: min. 100cm x 60cm = 6000qcm (Dauerauslauf vorausgesetzt, ansonsten größer)
    Zwerghamster: min. 100cm x 50cm = 5000qcm, mehr ist empfehlenswert.

  • nur an Volljährige Personen (bei Minderjährigen bedarf es der Zustimmung und Unterschrift der Eltern)
  • regelmäßiger Auslauf muss gewährleistet sein.
  • das Tier darf nicht zu Versuchszwecken, zur Zucht oder Vermehrung benutzt werden.
  • das Tier darf nicht (ohne Zustimmung der PS) weitergegeben werden.
  • im Falle des Todes oder Abhandenkommen des Tieres muss die PS innerhalb einer Woche kontaktiert werden.
  • Der Hamster ist bei der Abgabe gesund und zeigt keinerlei sichtbare gesundheitliche Mängel. Die PS kann für später auftretende Krankheiten nicht haftbar gemacht werden.
  • Die Verletzung des Vertragsinhaltes durch den Übernehmer hat die unverzügliche Rückgabe des Tieres an die Pflegestelle und die Auflösung des Vertrages zur Folge.
  • Der Hamster kann per MFG reisen, hierfür ist eine ausreichend grosse Transportbox (mindestens 25x20x15cm) zuzuschicken, andernfalls kann die PS gerne eine bestellen. Das Geld wird zusätzlich zu der Schutzgebühr überwiesen.
  • Sobald die PS das Tier an die MFG übergeben hat, liegt die Haftung und Sorgfaltspflicht beim Übernehmer des Tieres.
  • Die PS ist berechtigt jederzeit die Lebensverhältnisse zu überprüfen und ist somit berechtigt das abgegebene Tier jederzeit zu besuchen.

Ernährung:

  • gesundes, abwechslungsreiches Futter mit tierischem Eiweiß und ohne Zuckerzusatz (Futter wird für den Anfang von der PS mitgegeben).

  • tägliches Frischfutter (bei Zwerghamstern, wegen Diabetesgefahr bitte KEIN Obst verfüttern).

  • ausreichend frisches Wasser muss immer bereit stehen.

Einrichtung:

  • das Laufrad muss einen Mindestdurchmesser von 25cm (Zwerghamster) bzw. 27cm (Mittelhamster) aufweisen und eine geschlossene Lauffläche haben.

  • die Einstreuhöhe muss min. 10cm betragen.

  • im Gehege darf sich keine Hamsterwatte oder Plastik (ausgenommen Laufrad) befinden, geeignetes Nistmaterial sind zB Kapokschoten, unbedrucktes, unparfümiertes Toilettenpapier, Heu, Safebed Papierflocken…

  • im Gehege muss sich eine Sandschale mit Chinchilla-Sand, für die Fellpflege des Hamsters, befinden.

  • artgerechtes Häuschen aus natürlichen Materialien mit einem Durchmesser der Durchgangsöffnung von min. 7cm (wünschenswert: Mehrkammernhaus).

  • mehrere Versteckmöglichkeiten und Nistmaterial zur Verfügung stehen (z.B. Kork, Äste, Weidebrücken....)

Tierärztliche Versorgung:

  • bei Krankheit ist das Tier einem Tierarzt vorzustellen und im Falle einer Krankheit muss die Behandlung gewährleistet sein.

  • im Falle einer Erkrankung, die das Einschläfern unumgänglich macht, ist dies nur von einem Tierarzt durchzuführen.

  • die anfallenden Tierarztkosten hat der Übernehmer zu tragen.

Rücknahme:

  • der Übernehmer ist verpflichtet dazu, das Tier im Falle einer privaten oder persönlichen Veränderung auf eigene Kosten bei der o.g. Pflegestelle zurück zu geben.