Allgemeines:
nur in Einzelhaltung.
die Mindestmaße des Geheges sind: Mittelhamster: min. 100cm x 60cm = 6000qcm (Dauerauslauf vorausgesetzt, ansonsten größer)
Zwerghamster: min. 100cm x 50cm = 5000qcm, mehr ist empfehlenswert.
Ernährung:
gesundes, abwechslungsreiches Futter mit tierischem Eiweiß und ohne Zuckerzusatz (Futter wird für den Anfang von der PS mitgegeben).
tägliches Frischfutter (bei Zwerghamstern, wegen Diabetesgefahr bitte KEIN Obst verfüttern).
ausreichend frisches Wasser muss immer bereit stehen.
Einrichtung:
das Laufrad muss einen Mindestdurchmesser von 25cm (Zwerghamster) bzw. 27cm (Mittelhamster) aufweisen und eine geschlossene Lauffläche haben.
die Einstreuhöhe muss min. 10cm betragen.
im Gehege darf sich keine Hamsterwatte oder Plastik (ausgenommen Laufrad) befinden, geeignetes Nistmaterial sind zB Kapokschoten, unbedrucktes, unparfümiertes Toilettenpapier, Heu, Safebed Papierflocken…
im Gehege muss sich eine Sandschale mit Chinchilla-Sand, für die Fellpflege des Hamsters, befinden.
artgerechtes Häuschen aus natürlichen Materialien mit einem Durchmesser der Durchgangsöffnung von min. 7cm (wünschenswert: Mehrkammernhaus).
mehrere Versteckmöglichkeiten und Nistmaterial zur Verfügung stehen (z.B. Kork, Äste, Weidebrücken....)
Tierärztliche Versorgung:
bei Krankheit ist das Tier einem Tierarzt vorzustellen und im Falle einer Krankheit muss die Behandlung gewährleistet sein.
im Falle einer Erkrankung, die das Einschläfern unumgänglich macht, ist dies nur von einem Tierarzt durchzuführen.
die anfallenden Tierarztkosten hat der Übernehmer zu tragen.
Rücknahme:
der Übernehmer ist verpflichtet dazu, das Tier im Falle einer privaten oder persönlichen Veränderung auf eigene Kosten bei der o.g. Pflegestelle zurück zu geben.